Richtlinien für die Grabpflege
Die Pflegezeit beginnt mit dem Abräumen der Gräber Anfang März und endet im November. Unsere Pflegeaufträge laufen je ein halbes Jahr weiter, falls nicht bis zum 31.11. bzw. 31.05. gekündigt wird. Die Grabpflegekosten werden immer 6 Monate im Voraus berechnet. Alle Grabstätten werden im regelmäßigen -der Witterung entsprechendem- Turnus gepflegt. Das Gießen während der Sommermonate erfolgt jeweils nach der neuen Bepflanzung sowie bei anhaltender Hitzeperiode. In den Wintermonaten ruht die Grabpflege.
Das Leistungsangebot im Einzelnen:
Alle Arbeiten, die nicht zur Pflege gehören, werden selbstverständlich auch ausgeführt, müssen aber gesondert berechnet werden. Die Bepflanzung bleibt, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vom Kunden bestellt wurde, den Gärtnern überlassen.